Vernissagen in Coronazeiten
Nach gültiger Verordnung (12. Oktober 2020) sind Veranstaltungen unserer Art – sprich Vernissagen – zulässig.
Für unsere Ausstellungseröffnungen hat unser Mitglied und Schatzmeister Dipl.-Ing. Friedrich Arbeiter ein Konzept entwickelt:
- So liegt eine Liste auf, in die sich jede BesucherIn mit Namen, Anschrift, Telefonnummer einzutragen hat.
- Auf eine Bewirtung (Getränke ausgenommen) wird vorerst verzichtet.
- Es wird dringend darum gebeten, Schutzmasken zu tragen, die Abstandsregeln einzuhalten und auf Begrüßungen via Handschlag oder gar Umarmungen zu verzichten.
- Die Bestuhlung berücksichtigt die gebotenen Abstände und darf nicht verändert werden.
- In Selbstverantwortung beschränken wir uns bezogen auf die Raumgröße des Foyers auf maximal 50 Personen.